Hunde im Büro – wann ist was erlaubt?

Bürohunde - Der Vierbeiner am ArbeitsplatzWann ist ein Hund am Arbeitsplatz erlaubt?

Vierbeiner gelten als bester Freund und treuer Begleiter des Menschen. Wurden Hunde früher vornehmlich als Wachhunde oder zum Zusammentreiben einer Schafherde eingesetzt, sind sie heute nicht selten Teil der Familie.

 

Die Tiere brauchen in der Regel viel Aufmerksamkeit, wollen gerade in jungen Jahren viel spielen und an der frischen Luft sein. Doch gerade wenn Herrchen und Frauchen berufstätig sind, ist der Vierbeiner oft alleine. Allerdings hat sich in den letzten ein bis zwei Jahren ein kleiner Trend entwickelt, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Ein Bürohund sozusagen. Das funktioniert natürlich nicht in jeder Branche.

Doch wie lauten eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen? Haben Sie ein Recht darauf, einen Bürohund zu halten? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie den Vierbeiner mit auf die Arbeit nehmen? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Artikel und informiert Sie umfassend.

 

Vor- und Nachteile von einem Hund am Arbeitsplatz

Bevor wir einen Blick auf die rechtlichen Bestimmungen zu Tieren am Arbeitsplatz werfen, widmen wir uns zunächst den Vor- und Nachteilen, welche ein Bürohund bieten kann.

Vorteile

  • Der Vierbeiner muss nicht den ganzen Arbeitstag alleine zuhause verbringen
  • Studien beweisen, dass Hunde am Arbeitsplatz den Stresslevel deutlich senken. Davon profitiert sogar der Arbeitgeber, da dies die Produktivität deutlich steigern kann.
  • Der Bürohund sorgt für Bewegung und bringt sie ab und an vom Schreibtisch weg. Mindestens ein Gassigang in der Mittagspause hilft nicht nur dem Vierbeiner, sondern tut auch dem Arbeitnehmer gut.

Nachteile

  • Damit Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen können, muss dieser gut erzogen sein. Plötzliches Bellen kann Ihre und die Konzentration der Kollegen erheblich stören, was sich negativ auf die Arbeitsleistung auswirken kann.
  • Der Arbeitsablauf könnte behindert werden. Haben Sie beispielsweise Kundenkontakt, kann ein Vierbeiner abschreckend wirken. Auch für Allergiker wird der Geschäftstermin dann nicht gerade zu einer Freude.
  • Ein Bürohund kann viel Dreck verursachen. Schnell mal im Regen eine runde um den Block gedreht und schon breitet sich ein unschöner Geruch nach „nassem Hund“ im Büro aus.
  • Gibt es noch mehr Tiere am Arbeitsplatz kann es zu Spannungen zwischen den Vierbeinern kommen. Auch das kann eine erhebliche Einschränkung im Arbeitsablauf darstellen.

 

Wann Sie den Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen

Auch wenn zahlreiche Studien die positive Wirkung von einem Bürohund herausstellen, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser auch an jedem Arbeitsplatz erlaubt ist. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die das Mitnehmen eines Vierbeiners grundsätzlich erlaubt.

Grundsätzlich ist der Chef am Arbeitsplatz weisungsbefugt und besitzt zudem das Hausrecht. Er stellt also die Regeln auf und kann Ihnen verbieten, einen Hund mit auf die Arbeit zu nehmen. Allerdings gilt der Grundsatz „Fragen kostet nichts“.

 

Wollen Sie also in Erfahrung bringen, ob Tiere am Arbeitsplatz in Ihrer Firma erlaubt sind, sollten Sie einen offenen Dialog mit dem Vorgesetzten suchen und Ihr Anliegen vorbringen. Ist der Chef grundsätzlich offen für Ihre Idee, müssen die Kollegen befragt werden.

Gibt es nämlich Allergiker oder Kollegen, die Angst vor einem Vierbeiner haben, sinken Ihre Chancen, dass Sie einen Bürohund mitbringen können, signifikant. Sind allerdings aus dem Kollegenkreis keine Gegenstimmen zu vernehmen, können die Rahmenbedingungen für das Mitnehmen von einem Bürohund festgesetzt werden.

 

Auch hierbei müssen sich Arbeitnehmer nach dem Vorgesetzten richten. Stellt dieser beispielsweise als Bedingung, dass der Vierbeiner nicht bellen darf oder auf einem bestimmten Platz liegen bleiben muss, müssen Sie sich damit abfinden. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie als Halter für Schäden haften müssen, welche durch Ihren Vierbeiner am Arbeitsplatz entstehen.

 

Aus welchen Gründen kann der Chef einen Bürohund ablehnen?

Fragen Sie, ob ein Bürohund in Ihrem Betrieb erlaubt ist, müssen Sie auch damit rechnen, dass dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe stößt. Nicht jeder Mensch ist ein Tierfreund und wenn Ihr Vorgesetzter beschließt, dass keine Tiere am Arbeitsplatz erlaubt sind, hat er grundsätzlich auch das Recht dazu.

 

Gegen einen Bürohund könnte zum Beispiel die Außendarstellung des Unternehmens sprechen. Handelt es sich um einen Job mit viel Kundenkontakt, könnte ein Vierbeiner für diesen hinderlich sein.

 

Fragen Sie also wegen eines Bürohundes an, sollten Sie schon vorab Argumente parat haben, welche für den Vierbeiner sprechen können. Eine gute Erziehung des Tieres ist dabei das A und O. Können Sie garantieren, dass sich der Vierbeiner benehmen kann, können Sie damit den Chef vielleicht überzeugen. Andernfalls gilt: Sagt der Chef „Nein“, dürfen Sie den Hund nicht mitnehmen.

 

Bürohund trotz Verbot mitbringen – Keine gute Idee!

Widersetzen Sie sich der Anweisung von Ihrem Vorgesetzten und bringen trotz eines Verbots ein Tier mit zum Arbeitsplatz, kann dies im ersten Schritt eine Abmahnung zur Folge haben und Sie müssen damit rechnen, dass Sie den Vierbeiner wieder nach Hause bringen müssen. Missachten Sie beharrlich die Anweisungen des Vorgesetzten, kann es auch zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsrechte.de/buerohund/.